Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gastronomen

Zuletzt Aktualisiert : 18.08.2021

Präambel

Die Orderfy GmbH, Luxemburger 72, 50674 Köln („Orderfy“) bietet eine innovative Lösung zur Bestellabwicklung für die Gastronomie (die „App“). Endkunden („Gäste“) können mit der von Orderfy bereitgestellten App bei Gastronomen Speisen/Getränke und ggf. andere Leistungen bestellen („Bestellungen“). Die App integriert zudem externe Zahlungsdienstleister, um die Bezahlung von Bestellungen zu ermöglichen.

Für die Nutzung der App durch Gastronomen gelten die folgenden Bedingungen:

Vertragsgegenstand

  • Die Lösung von Orderfy ermöglicht Gastronomen die Entgegennahme und Abwicklung von Bestellungen und integriert hierzu auch die Leistungen von Zahlungsanbietern. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Leistungsbeschreibung.
  • Der Gastronom verpflichtet sich, Orderfy die vereinbarte Vergütung zu zahlen
  • Die Leistungen von Orderfy für Gastronomen richten sich nur an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Die App unterliegt Mietvertragsrecht. Im Übrigen handelt es sich bei den Leistungen um dienstvertragliche Leistungen, sofern nicht ausdrücklich Werkvertragsrecht vereinbart wird

Leistungen von Orderfy

  • Orderfy stellt dem Gastronomen zeitlich befristet auf die Laufzeit des Vertrages Zugriff auf die App bereit, wofür ein kompatibles Endgerät und ein Internetzugang erforderlich sind. Der Gastronom hat selbstständig dafür zu sorgen, die Leistung entgegennehmen zu können. Insbesondere ist die Bereitstellung der dazu erforderlichen Hard- und Software durch Orderfy nicht Vertragsbestandteil ausgenommen der auf den Endgeräten zu installierenden Applikation von Orderfy sowie etwaiger von den Parteien ausdrücklich festgehaltenen Hardwarekomponenten.
  • Die App ermöglicht dem Gastronomen die Entgegennahme und Abwicklung von Bestellungen durch Gäste entsprechend der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Leistungsbeschreibung. Verträge über Bestellungen kommen unmittelbar zwischen dem Gastronomen und den Gästen zustande. Orderfy ist als Bote für die Aufgabe und Annahme von Bestellungen und die Durchführung etwaiger anderer Leistungen tätig und wird selbst nicht Vertragspartner. Die Ausführung von Bestellungen sowie die Bearbeitung etwaiger Reklamationen im Zusammenhang mit Bestellungen obliegt allein dem Gastronomen.
  • Im Rahmen zeitlich begrenzter Werbeaktionen kann Orderfy Gästen Rabatte oder andere geldwerte Vorteile anbieten. Sofern die Werbeaktion von Orderfy ausgeht, trägt Orderfy die Kosten.
  • Orderfy ist berechtigt aber nicht verpflichtet, den Funktionsumfang der App zu erweitern und weiterzuentwickeln. Es bleibt Orderfy vorbehalten, Erweiterungen und/oder Weiterentwicklungen nur gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgeltes anzubieten. Bucht der Gastronom eine Erweiterung oder Weiterentwicklung kostenpflichtig durch eine entsprechende Ergänzungsvereinbarung zu diesem Vertrag hinzu, gelten für diese Buchung diese Bedingungen entsprechend. Stellt Orderfy nach Vertragsschluss erweiterte oder zusätzliche Funktionen kostenlos zur Verfügung, gelten diese bereitgestellten Funktionen als freiwillige Leistung von Orderfy.
  • Orderfy kann den Funktionsumfang der App jederzeit in für den Gastronomen zumutbarem Maße ändern. Die Änderung ist insbesondere zumutbar, wenn sie aus wichtigem Grund erforderlich wird – zum Beispiel durch Störungen der Leistungserbringung durch Subunternehmer oder aus sicherheitstechnischen Gründen – und die in der Leistungsbeschreibung definierten Leistungsmerkmale im Wesentlichen sowie die Hauptleistungspflichten von Orderfy erhalten bleiben. Betreffen die Änderungen nicht ausschließlich Erweiterungen der Funktion oder nicht nur unwesentliche Bestandteile der von Orderfy zu erbringenden Leistungen, wird Orderfy den Gastronomen über die Änderung mindestens vier Wochen vor deren Inkrafttreten per E-Mail hinweisen.
  • Insbesondere mit Blick auf die kontinuierliche Weiterentwicklung der App hat Orderfy das Recht, neue Versionen der App mit einem erweiterten oder anderen Funktionsumfang einzuführen. Dabei darf Orderfy die Unterstützung für veraltete Versionen der App einstellen, soweit das für den Gastronomen unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien angemessen und zumutbar ist. Orderfy weist den Gastronomen über entsprechende Änderungen – und in diesem Zusammenhang erforderliche Aktualisierungen der App –  innerhalb einer angemessenen Frist von nicht weniger als vier Wochen vor deren Inkrafttreten per E-Mail hin. Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, hat der Gastronom neue Versionen der App innerhalb der Frist zu installieren. Für die Angemessenheit der Frist sind insbesondere der Umfang der Änderungen, die übliche Implementierungszeit und die berechtigten Interessen des Gastronomen einschließlich seiner individuellen Möglichkeiten und Fähigkeiten zu berücksichtigen.
  • Orderfy ist berechtigt, zur Leistungserbringung nach eigenem Ermessen Subunternehmer als Erfüllungsgehilfen zu beauftragen.
  • Weitere Leistungen, insbesondere Beratung, Entwicklung, Einrichtung oder Schulungen schuldet Orderfy nur, soweit ausdrücklich schriftlich vereinbart.

Pflichten des Gastronomen

  • Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, ist der Gastronom allein verantwortlich für die Installation, Implementierung, Bedienung und Konfiguration der App. Dies gilt auch für die Einhaltung sämtlicher anwendbarer Gesetze, Regulierungen und anderer Anforderungen Dritter. Der Gastronom verpflichtet sich insbesondere, beim Einpflegen von Speisekarte fehlerhaft eingepflegt wird und deklarationspflichtige Zusatzstoffe
  • Die App ist nicht zur Durchführung geschäfts- oder zeitkritischer Prozesse konzipiert und darf hierfür nur auf eigene Gefahr des Gastronomen eingesetzt werden. Der Gastronom organisiert – im Rahmen des technisch zumutbaren und möglichen – seinen Geschäftsbetrieb und insbesondere die Bestell- und Zahlungsabwicklung so, dass der Geschäftsbetrieb auch aufrechterhalten werden kann, wenn die App nicht verfügbar sein sollte, unabhängig davon, wer eine etwaige Nichtverfügbarkeit der App zu vertreten hat (d.h. beispielsweise Vorhalten gedruckter Speisekarten und alternativer Kassensysteme).
  • Der Gastronom darf die App ausschließlich für die von den Parteien vereinbarten Zwecke nutzen. Außer soweit ausdrücklich schriftlich vereinbart, darf er die App nur für interne Zwecke nutzen und insbesondere nicht seinerseits die Nutzung der App an Dritte vermitteln, gleich ob entgeltlich oder unentgeltlich. Ausdrücklich untersagt ist insbesondere jede Nutzung der App:
  • für jegliche rechtswidrigen Aktivitäten
  • für missbräuchliche Zwecke, bspw. um die IT-Infrastruktur von Orderfy gezielt zu überlasten oder Benchmark-Tests hieran durchzuführen;
  • um ein ähnliches Produkt oder eine ähnliche App zu entwickeln, die den Zweck hat, als kommerziellen Service Bestellabwicklungen durchzuführen.
  • Der Gastronom hat erforderliche Zugangsdaten zu der App sicher zu verwahren und darf diese nur jeweils berechtigten Mitarbeitern zugänglich machen. Der Gastronom verpflichtet sich, seine Mitarbeiter zum vertraulichen Umgang mit den Zugangsdaten zu verpflichten und Orderfy unverzüglich in Kenntnis setzen, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten unbefugten Personen bekannt geworden sein könnten.
  • Sicherheitsmaßnahmen, funktionale und andere Begrenzungen der App sind vom Gastronomen einzuhalten. Insbesondere darf der Gastronom Sicherheits- und Authentifizierungsmechanismen der App nicht entfernen, deaktivieren, oder anderweitig umgehen oder Anfragen an die App und ihre Funktionen für andere als die vertragsgemäßen Zwecke missbrauchen.
  • Orderfy ist berechtigt, den Zugang des Gastronomen zu der App zu sperren, wenn
  • Anhaltspunkte bestehen, dass Zugangsdaten des Gastronomen missbraucht wurden oder werden oder die Zugangsdaten einem unbefugten Dritten überlassen wurden oder werden oder Zugangsdaten durch mehr als eine natürliche Person verwendet werden;
  • Anhaltspunkte bestehen, dass sich Dritte anderweitig Zugang zu der dem Gastronomen bereitgestellten App verschafft haben;
  • die Sperrung aus technischen Gründen erforderlich ist;
  • Orderfy gesetzlich, gerichtlich oder behördlich zur Sperrung verpflichtet ist; oder
  • der Gastronom falsche oder ungültige Kontaktdaten hinterlegt hat und eine Kommunikation zwischen Orderfy und dem Gastronomen nicht mehr möglich ist.

Orderfy soll die Sperrung dem Gastronomen spätestens fünf Werktage vor Inkrafttreten der Sperrung mindestens in Textform ankündigen, soweit die Ankündigung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen zumutbar und mit dem Zweck der Sperrung vereinbar ist.

  • Die App ist keine Datenbackup-Lösung. Der Gastronom ist dafür verantwortlich, seine im Zusammenhang mit der App genutzten Daten selbst regelmäßig und gefahrentsprechend zu sichern.

Verfügbarkeit

  • Die geschuldete durchschnittliche Verfügbarkeit der App beträgt 98% im Monatsmittel, d.h. die App kann bis zu 14,4 Stunden pro Monat nicht verfügbar sein. Ausgenommen davon sind erforderliche geplante Wartungsarbeiten sowie Störungen, die nicht im Einflussbereich von Orderfy liegen wie insbesondere höhere Gewalt. Orderfy wird den Gastronomen nach Möglichkeit über geplante Wartungsarbeiten rechtzeitig in Textform in Kenntnis setzen. Allerdings bleibt es Orderfy ausdrücklich vorbehalten, falls erforderlich, auch unangekündigte Wartungsarbeiten durchzuführen, insbesondere, wenn dies für die Daten- und/oder Betriebssicherheit erforderlich ist.
  • Soweit die Nutzung im Rahmen eines kostenlosen Trials oder einer sonstigen entgeltfreien Erprobung erfolgt, besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit.

Zahlungsabwicklung

  • Die Abwicklung von Zahlungen zwischen Gästen und Gastronomen erfolgt durch den oder die von den Parteien vereinbarten Zahlungsdienstleister („Zahlungsdienstleister“). Der Partner ist verpflichtet, einen entsprechenden Zahlungsdiensterahmenvertrag mit dem Zahlungsdienstleister (den „Zahlungsdiensterahmenvertrag“) abzuschließen. Sofern Gäste bar bezahlen, erfolgt die Abwicklung dieser Zahlungen direkt über den Gastronomen.
  • Der jeweils genutzte Zahlungsdienstleister bietet Zahlungsdienste zur Abwicklung von entgeltpflichtigen Verträgen zwischen Gästen und dem Gastronomen an, die mittels der App geschlossen werden. Der Zahlungsdienstleister nimmt Zahlungen für den Gastronomen auf einem eigenen Konto bei einem Kreditinstitut entgegen und zahlt die Gelder – ggf. abzüglich von Kosten und Provisionen – an den Gastronomen aus
  • Im Rahmen der Zahlungsabwicklung vereinnahmt oder verwaltet Orderfy zu keinem Zeitpunkt Gelder von Gästen oder des Gastronomen. Orderfy hat weder in rechtlicher noch in technischer Hinsicht eine Möglichkeit, auf die Zahlungsabwicklung einzuwirken. Der Zahlungsdienstleister verarbeitet eingehende Gelder selbstständig und schüttet diese an Orderfy bzw. den Gastronomen aus sowie im Rahmen eines ggf. bestehenden Rückabwicklungssystems an die Gäste automatisiert aus.

Entgelte

  • Der Gastronom zahlt für die Nutzung der App die zwischen den Parteien vereinbarte Vergütung an Orderfy. Sämtliche Entgelte sind netto zzgl. anwendbarer Umsatzsteuer.
  • Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Rechnungstellung jeweils zum Ende des Monats. In Rechnung gestellte Entgelte sind 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig und zu zahlen. Umsatzabhängige Vergütungsansprüche zahlt der gewählte Zahlungsdienstleister unmittelbar an Orderfy aus.
  • Orderfy kann den Zugang des Gastronomen zur App sperren, wenn dieser mit der Zahlung einer Rechnung mehr als vier Wochen nach ihrer Ausstellung in Verzug ist. Orderfy wird dem Gastronomen eine drohende Sperrung spätestens eine Woche im Voraus ankündigen. Sobald alle ausstehenden Beträge beglichen sind, wird Orderfy den Zugriff spätestens innerhalb von fünf Werktagen wiederherstellen.

Laufzeit und Kündigung

  • Für Laufzeit und Kündigung gelten die nachfolgenden Regelungen, soweit in der Leistungsbeschreibung keine ausdrücklich abweichenden Regelungen vereinbart werden.
  • Der Vertrag beginnt mit dem Datum der Unterzeichnung. Der Vertrag wird für die vereinbarte Dauer geschlossen
  • Die Laufzeit verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern nicht eine der Parteien mit einer Frist von 3 Monaten vor Vertragsende diesen gegenüber der anderen Partei kündigt.
  • Orderfy ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Gastronom länger als sechs Wochen mit der Zahlung eines vereinbarten Entgelts in Verzug ist und Orderfy die Kündigung mit einer Frist von zwei Wochen zum Inkrafttreten der Kündigung in Text- oder Schriftform dem Gastronomen gegenüber angedroht hat
  • Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
  • Sämtliche Kündigungen bedürfen der Textform.
  • Im Falle der Beendigung dieses Vertrages – gleich aus welchem Grunde – bleiben die ihrer Natur nach weiterwirkenden Bestimmungen, insbesondere Ziffer 10.10 dieses Vertrages, weiterhin in Kraft.
  • Mit Wirksamwerden einer Kündigung, unabhängig von deren Zeitpunkt und Grund, vernichtet oder löscht der Gastronom alle bei ihm vorhandenen Kopien oder Teile von Kopien der App sowie der Dokumentation einschließlich etwaiger geänderter Fassungen.

Überlassung von Hardware

  • Sofern zwischen den Parteien vereinbart, stellt Orderfy dem Gastronomen ggf. für die Einbindung erforderliche Hardware für die Laufzeit des Vertrages zur Verfügung
  • Die Aufstellung und Einrichtung erfolgt durch Orderfy, soweit von den Parteien vereinbart und zu den von den Parteien vereinbarten Konditionen. Der Gastronom hat die räumlichen und technischen Voraussetzungen für die Installation rechtzeitig herzustellen, insbesondere für Strom- und Internet.
  • Eine über die grundlegende Erklärung hinausgehende Einweisung und Schulung, insbesondere etwaiger Mitarbeiter des Gastronomen, ist nicht geschuldet.
  • Der Gastronom verpflichtet sich, die Hardware pfleglich zu behandeln und die erforderlichen Vorsorgemaßnahmen zu treffen, um Beschädigungen (bspw. durch Flüssigkeiten) zu verhindern. Eigentumsvermerke auf der Hardware von Orderfy darf der Gastronom nicht entfernen.
  • Nach Ende der Laufzeit des Vertrages sendet der Gastronom die überlassene Hardware innerhalb von 30 Tagen auf eigene Kosten zurück.

Gewährleistung

  • Für kostenlose Leistungen gelten die insoweit einschlägigen gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.
  • Soweit im Übrigen gesetzliche Gewährleistungsrechte des Gastronomen greifen, haftet Orderfy für Mängel bei der Bereitstellung der App ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.
  • Mängel sind wesentliche Abweichungen von dem vertraglich vereinbarten Funktions- bzw. Leistungsumfang.
  • Sind die von Orderfy nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen mangelhaft, wird Orderfy innerhalb angemessener Frist und nach Zugang einer schriftlichen Mängelrüge des Gastronomen die Leistungen nach seiner Wahl nachbessern oder erneut erbringen. Beim Einsatz von Software Dritter, die Orderfy zur Nutzung durch den Gastronomen lizenziert hat, besteht die Mängelbeseitigung in der Beschaffung und Einspielung von allgemein verfügbaren Upgrades, Updates oder Patches.
  • Als Nachbesserung gilt auch die Bereitstellung von Nutzungsanweisungen, mit denen der Gastronom aufgetretene Mängel zumutbar umgehen kann, um die App vertragsgemäß zu nutzen.
  • Schlägt die mangelfreie Erbringung der Leistungen aus Gründen, die Orderfy zu vertreten hat, auch innerhalb einer vom Gastronomen schriftlich gesetzten angemessenen Frist fehl, kann der Gastronom die vereinbarte Vergütung um einen angemessenen Betrag mindern. Das Recht zur Minderung ist auf die Höhe des den mangelhaften Leistungsteil betreffenden monatlichen Entgelts beschränkt.
  • Erreicht die Minderung nach Ziffer 9.6 in zwei aufeinander folgenden Monaten oder in zwei Monaten eines Quartals den in Ziffer 9.6 genannten Höchstbetrag, kann der Gastronom den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
  • Der Gastronom wird Orderfy eventuell auftretende Mängel unverzüglich in Schriftform oder per E-Mail anzeigen. Weiterhin wird der Gastronom Orderfy bei der Behebung von Mängeln unentgeltlich unterstützen und Orderfy insbesondere sämtliche Informationen und Dokumente zukommen lassen, die Orderfy für die Analyse und Beseitigung von Mängeln benötigt.

Schadensersatz und Haftung

  • Für kostenlose Leistungen haftet Orderfy nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  • Im Übrigen ist die gesetzliche Haftung von Orderfy für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.
  • Für einfache Fahrlässigkeit in anderen als den in Ziffer 10.2 genannten Fällen haftet Orderfy nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine wesentliche Vertragspflicht im Sinne dieser Ziffer ist eine Pflicht deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung sich der Vertragspartner deswegen regelmäßig verlassen darf.
  • Orderfy haftet im Fall von Ziffer 10.3 nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden.
  • Die Haftung gemäß der vorstehenden Ziffer 10.3 ist auf den im Zeitpunkt des Vertragsschluss typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  • Die Haftung für Schäden aufgrund von Datenverlust ist im Fall von Ziffer 10.3 auf den Betrag der Wiederherstellung der Daten beschränkt, der auch bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Sicherung der Daten durch den Gastronomen angefallen wäre.
  • Diese Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der Organe, Mitarbeiter, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen von Orderfy.
  • Eine etwaige Haftung von Orderfy für gegebene Garantien (die ausdrücklich als solche zu bezeichnen sind) und für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt
  • Eine weitergehende Haftung von Orderfy (insb. eine verschuldensunabhängige Haftung nach § 536a Abs. 1 BGB) ist ausgeschlossen.
  • Der Gastronom stellt Orderfy von sämtlichen Ansprüchen Dritter (einschließlich der damit zusammenhängenden Kosten und Aufwendungen, insbesondere marktüblicher Rechtsanwaltskosten) frei, die diese wegen einer rechts- oder vertragswidrigen Verwendung der App durch den Gastronomen gegenüber Orderfy geltend machen. Orderfy wird den Gastronomen unverzüglich über von Dritten geltend gemachte Ansprüche informieren und die zur Verteidigung erforderlichen Informationen und Unterlagen auf Anfrage zur Verfügung stellen. Zudem wird Orderfy die Verteidigung entweder dem Gastronomen überlassen oder in Absprache mit diesem vornehmen. Insbesondere wird Orderfy von Dritten geltend gemachte Ansprüche ohne Rücksprache mit dem Gastronomen weder anerkennen noch unstreitig stellen. Die Regelungen dieser Ziffer gelten entsprechend für Vertragsstrafen sowie behördliche oder gerichtliche Buß- und Ordnungsgelder, soweit der Gastronom sie zu vertreten hat.

Umfang der Nutzungsrechte

  • Mit Vertragsbeginn räumt Orderfy dem Gastronomen das zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränkte, nicht ausschließliche, weltweite, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die App und die Dokumentation vertragsgemäß zu nutzen.
  • Von der Rechteeinräumung ausgenommen sind Bestandteile der App und der Dokumentation, die für den Gastronomen erkennbar Rechten Dritter und insbesondere Open Source Lizenzen unterliegen. Als erkennbar gelten insbesondere solche Bestandteile, die von Orderfy unmittelbar oder in mitgelieferten Textdateien als Inhalte Dritter offengelegt werden.
  • Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, ist das Nutzungsrecht für die Softwarekomponenten der App auf eine zeitgleiche Installation beschränkt. „Nutzen“ ist jedes dauerhafte oder vorübergehende ganze oder teilweise Vervielfältigen (Kopieren) durch Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen in den Arbeitsspeicher oder Speichern der App zum Zwecke ihrer Ausführung. Zur Nutzung gehört auch die Ausführung der genannten Handlungen zum Zwecke der Beobachtung, Untersuchung oder zum Test der überlassenen App. Zur vertragsgemäßen Nutzung gehört die Herstellung von Sicherungskopien der überlassenen App, sofern dies für die künftige Benutzung der Software, der Daten oder des Gesamtsystems erforderlich ist. Der Lizenznehmer ist berechtigt, die mit der App überlassenen Programme mit anderen Computerprogrammen zu verbinden.
  • Der Gastronom behält die in der App und der Dokumentation einschließlich etwaiger Kopien enthaltenen Schutzvermerke, Hinweise auf Urheberschaft wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert bei.
  • Der Gastronom hat keinen Anspruch auf Zugang zu den Quellcodes der von Orderfy bereitgestellten App.
  • Unbeschadet der gemäß Ziffern 2.1 und 11.1-11.3 eingeräumten Nutzungsrechte behält Orderfy alle Rechte an der App einschließlich aller vom Gastronomen hergestellten Kopien oder Teilkopien. Der Gastronom wird über die von ihm vertragsgemäß hergestellten Kopien oder Teilkopien Buch führen sowie bei Bedarf über entsprechende Kopien Auskunft erteilen. Der Gastronom macht die App ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Orderfy Dritten nicht zugänglich. Dies gilt auch für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Veräußerung oder Auflösung des Unternehmens des Gastronomen. Als Dritte gelten nicht Arbeitnehmer des Gastronomen oder andere Personen, solange sie sich zur vertragsgemäßen Nutzung der App oder der Dokumentation für den Gastronomen bei diesem aufhalten.
  • Der Lizenznehmer wird vor der Vernichtung, dem Verkauf oder der sonstigen Weitergabe jeglicher Hardware mit darauf gespeicherter App diese vollständig löschen
  • Änderungen der App sind nur in dem Umfang zulässig, als sie zur bestimmungsgemäßen Benutzung des Computerprogramms einschließlich der Fehlerberichtigung notwendig sind. Eine Rückübersetzung (Dekompilierung) des Programmcodes in eine andere Darstellungsform ist untersagt. Ausgenommen hiervon ist eine teilweise Übersetzung zum Zwecke der bestimmungsgemäßen Benutzung einschließlich der Fehlerberichtigung oder Herstellung der Interoperabilität eines unabhängig geschaffenen Computerprogramms mit einem überlassenen Computerprogramm oder mit anderen Computerprogrammen, jeweils unter den in § 69e UrhG geregelten Beschränkungen, sofern Orderfy die erforderlichen Informationen nicht auf Anfrage bereitgestellt hat.
  • Der Gastronom räumt Orderfy an sämtlichen Inhalten, die er im Rahmen des Vertrages auf Server von Orderfy überträgt, ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein, die Inhalte insoweit zu nutzen, wie dies zur Erfüllung des Vertrages mit dem Gastronomen erforderlich ist. Dies schließt insbesondere die Anzeige von Speisekarteninformationen gegenüber Gästen ein. Darüber hinaus ist Orderfy berechtigt, unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen Daten von Bestellungen auszuwerten, um die App zu verbessern. Orderfy ist berechtigt, an seine Erfüllungsgehilfen Unterlizenzen zu erteilen, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist. Im Übrigen ist das Nutzungsrecht nicht übertragbar. Orderfy ist berechtigt, über die Dauer des Vertrages hinaus Inhalte des Gastronomen vorzuhalten, soweit dies technisch oder rechtlich erforderlich ist. Insbesondere ist Orderfy befugt, Sicherungskopien der vom Gastronomen bereitgestellten Inhalte aufzubewahren und solche Informationen vorübergehen oder dauerhaft zu speichern, die für Buchhaltungs-, Dokumentations- und Abrechnungszwecke oder die Verbesserung der App benötigt werden.

Vertraulichkeit / Geheimhaltung

  • Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen und Unterlagen („vertrauliche Informationen“) der jeweils anderen Partei, die entweder auf Grund der Natur der Information oder den Umständen ihrer Überlassung als vertraulich anzusehen sind oder von der offenlegenden Partei als vertraulich bezeichnet oder gekennzeichnet wurden, vertraulich zu behandeln, ausschließlich zu Zwecken dieses Vertrages zu nutzen, und Dritten nicht zugänglich zu machen. Die empfangende Partei wird angemessene technische und organisatorische Maßnahmen treffen, um unbefugten Zugriff / Offenlegung vertraulicher Informationen zu verhindern. Als Dritte im Sinne dieser Vereinbarung gelten auch mit der jeweils empfangenden Partei verbundene Unternehmen, an denen die empfangende Partei keine Kapital- und Stimmenmehrheit besitzt. Die Mitarbeiter der empfangenden Partei sowie sonstige von ihr beauftragte Dritte (einschließlich Subunternehmer und Freelancer) sind entsprechend zu verpflichten.
  • Als vertrauliche Informationen gelten auf Seiten von Orderfy insbesondere die Software der App, die Dokumentation sowie sämtliche Technologien von Orderfy, Auskünfte, die Orderfy im Rahmen von Supportanfragen oder der Zusammenarbeit zwecks Fehlerbehebung erteilt, sowie der mit dem Gastronomen geschlossene Vertrag einschließlich der vereinbarten Konditionen. Der Gastronom ist insbesondere auch nicht berechtigt, vertrauliche Informationen über die Funktionsweise der Software, der App und/oder sonstiger Technologien von Orderfy durch Reverse Engineering zu erlangen; §§ 69d Abs. 2, 3, 5 und 7 sowie 69e UrhG bleiben unberührt.
  • Die empfangende Partei ist berechtigt, die ihr zugänglich gemachten Informationen und Unterlagen an Dritte weiterzugeben, sofern und soweit dies für die Erfüllung dieses Vertrages oder die Ausübung vertraglicher Rechte unerlässlich ist oder dies aus gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Gründen zwingend erforderlich ist. Bei Anfragen von Dritten, Gerichts- oder Verwaltungsbehörden betreffend die Offenlegung von vertraulichen Informationen hat die empfangende Partei die offenlegende Partei hiervon unverzüglich schriftlich oder in Textform zu informieren. Die empfangende Partei hat weiterhin die offenlegende Partei in ihren Bestrebungen zur Verhinderung der Offenlegung der vertraulichen Informationen zu unterstützen.
  • Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht, soweit die vertraulichen Informationen der empfangenden Partei schon vor der Offenlegung bekannt waren, allgemein bekannt sind oder ohne Verschulden der empfangenden Partei bekannt werden, die die empfangende Partei ohne Zugriff auf die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei selbst entwickelt wurden oder dem Dritten durch einen gutgläubigen, dazu berechtigten Dritten zur Kenntnis gebracht werden. Vorbehalten bleiben die zwingenden gesetzlichen Aufklärungspflichten. Beruft sich die empfangende Partei auf einen oder mehrere der vorgenannten Gründe, hat sie sie durch die Vorlage geeigneter Beweismittel zu belegen.
  • Die Geheimhaltungspflicht beginnt mit der Kenntnisnahme der vertraulichen Informationen und besteht über die gesamte Laufzeit dieses Vertrages. Darüber hinaus besteht die Geheimhaltungspflicht für eine Dauer von fünf Jahren ab Kündigung oder Ende der Vertragslaufzeit, soweit gesetzliche Bestimmungen keine längere Geheimhaltungspflicht vorsehen. Insbesondere sind etwaige Geschäftsgeheimnisse im Sinne des Gesetzes über den Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) so lange vertraulich zu behandeln, wie es sich um Geschäftsgeheimnisse handelt. Weitergehende Geheimhaltungspflichten nach dem GeschGehG bleiben unberührt.
  • Während der Geltungsdauer dieser Geheimhaltungspflicht sind vertrauliche Informationen auf erstes Verlangen von Orderfy unverzüglich, unbeschädigt und vollständig zurückzugeben. Orderfy kann zudem anordnen, dass bestimmte vertrauliche Informationen zu vernichten, zu löschen oder in sichere Verwahrung zu nehmen sind und dass der Vollzug von dem Gastronomen schriftlich bestätigt wird. Die vorstehenden Regelungen in dieser Ziffer gelten nur soweit dies die vertragskonforme Nutzung der vertraglichen Leistung nicht erheblich beeinträchtigt.
  • Abweichend von dem Vorstehenden ist Orderfy berechtigt, den Gastronomen als Referenzkunden zu nennen, insbesondere in Werbematerialien und Veröffentlichungen in allen Medien sowie im Rahmen von Präsentationen. Hierzu darf Orderfy auch das Logo des Gastronomen verwenden.
  • Mit Ausnahme von Ziffer 12.7 begründen die vorstehenden Regelungen keinerlei immaterialgüterrechtlichen Nutzungsrechte. Sämtliche unter diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

Schlussbestimmungen

  • Änderungen und Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.
  • Die Parteien sind unabhängige Vertragspartner. Keine der Parteien ist befugt, die andere Partei zu vertreten und die Zusammenarbeit stellt weder ein Arbeitsverhältnis noch eine Gesellschaftsgründung gleich welcher Art dar.
  • Im Falle von Widersprüchen zwischen dem Vertragsformular und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen die Regelungen des Vertragsformulars den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Im Falle von Widersprüchen zwischen sonstigen Anlagen, dem Vertragsformular oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen die Regelungen der sonstigen Anlagen vor. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastronomen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  • Der Gastronom kann gegen Forderungen von Orderfy nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig zuerkannt ist oder in einem synallagmatischen Verhältnis zu dem jeweils betroffenen Anspruch steht.
  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  • Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Köln, vorausgesetzt die Vertragsparteien sind Kaufleute oder der Gastronom hat keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat oder hat seinen festen Wohnsitz nach Wirksamwerden dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ins Ausland verlegt oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort ist im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt. Orderfy steht es jedoch frei, nach eigenem Ermessen auch jeden anderen Gerichtsstand des Gastronomen zu wählen.